Neben der gesetzlichen Autorisierung ist es in erster Linie das oft über Jahre gewachsene Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Steuerberater, das diesen als Testamentsvollstrecker qualifiziert.
Besonders wenn es um Unternehmen geht, kann der Steuerberater bereits bei der Testamentserstellung inhaltlich unterstützen, so dass verschiedenste steuer- oder gesellschaftsrechtliche Aspekte zum Wohle aller Beteiligten berücksichtigt werden können.
Wir stehen Ihnen mit unserer umfassenden Erfahrungen im gesamten Spektrum der Testamentsvollstreckung als zuverlässiger Partner zur Verfügung - von der bloßen Verteilung des anvertrauten Vermögens bis zur langfristigen Verwaltung.