Steuerberatung
Unsere Aufträge als Steuerberater erledigen wir grundsätzlich nach den “Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften”. Die Berechnung unseres Honorars orientiert sich dabei in der Regel an der Steuerberatervergütungsverordnung und richtet sich damit nach gesetzlich vorgeschriebenen Gegenstandswerten. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, eine zeit- und wertabhängige Vergütung frei auszuhandeln.
Wirtschaftsprüfung
Das Honorar für Wirtschaftsprüfungen wird ausnahmslos frei ausgehandelt, da eine gesetzliche Regelung nicht existiert.